Rechtsgebiete

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Familienrecht

Rechtsanwalt Thomas Frank verfügt über beste Erfahrungen und Spezialkenntnisse in diesem sensiblen Bereich.

Egal, ob es um die Scheidung, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Unterhaltsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft geht. Hier sind Sie in den besten Händen und werden umfassend betreut und beraten.

Ergänzend wird durch Rechtsanwalt Hartmut Ahnsehl das Familienrecht über die das Erbrecht berührenden Schnittstellen wie Erbquoten, Auswirkungen auf Unterhaltspflichten sowie der sozialrechtlichen Ansätze wegen des Bezuges von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch hinaus, besonders betreffend die Übertragung von Vermögenswerten im privaten und gewerblichen Recht betreut.

Ob über eine Ausstattung die Grundlage für die berufliche Selbständigkeit der Kinder gelegt, durch unentgeltliche Übertragung von Werten familiäres Vermögen geschützt und gesteuert wird oder Sicherungen für den Bestand eines Vermögens erfolgen sollen, wird in umfassender  Form besprochen, erläutert und beraten.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht verfügt Rechtsanwalt Frank, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit dem Jahre 2001, über langjährige Erfahrungen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber werden bestens beraten bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, bei Auseinandersetzungen und Problemen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses, aufgrund beispielsweise Standortveränderungen, Betriebsratswahlen oder bevorstehenden Entlassungen. Er nimmt Ihre Rechte wahr bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag.

Ist ein Streit unausweichlich, dann führt Rechtsanwalt Frank die Verfahren vor den Arbeitsgerichten für Sie. Im Falle von Kündigungsschutzklagen hilft er Ihnen, den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.

Erbrecht

Rechtsanwalt Ahnsehl ist ganz überwiegend mit der Bearbeitung des Rechtsgebietes Erbrecht befasst.
Er vertritt Sie umfassend im gesamten Erbrecht und ist ihr kompetenter Ansprechpartner in allen denkbaren erbrechtlichen Fallgestaltungen.
Die Beratung umfasst das Pflichtteilsrecht, Nachlassauseinandersetzungen, Urkundsanfechtung, Erbscheinsverfahren und Testamentsvollstreckung.
Auch in den Fragen des Höferechts mit erbrechtlichen Bezug und bei Problemen des Erbrechts mit Auslandsbezug erfolgt eine umfassende Beratung und Vertretung.
Er berät Sie bei der Ermittlung Ihrer Wünsche und erarbeitet für Sie und mit Ihnen konfliktvermeidende Strategien für den letztwilligen Vermögensübergang durch Testamente, Erbverträge oder durch schon lebzeitige Vermögensübertragungen unter Beachtung von erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Bezügen.
Auch die fachübergreifende Beratung im Rahmen des Vermögensübergangs für Schnittstellen des Erb- und Familienrechts werden bei der Bearbeitung der Mandate berücksichtigt.
Die Sicherung Ihrer Vorstellungen und Wünsche für den Fall einer Erkrankung durch Beratung im Rahmen der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen werden erbracht.

Mietrecht

Vermieter und Mieter werden von uns außergerichtlich und gerichtlich vertreten, z.B. bei der Erstellung oder Anpassung von Mietverträgen, bei der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen, bei der  Kündigung Ihres Mietverhältnisses und der Durchführung von Räumungsprozessen. Vermieter mit kleinerem und mittlerem Wohnungsbestand werden von uns in allen Rechtsfragen zu einem fairen Preis betreut. Wir unterbreiten Ihnen auf Nachfrage gern ein individuelles Angebot.

Verkehrsrecht

Zu unseren anwaltlichen Schwerpunkten gehört die Vertretung unserer Mandanten als Geschädigte bei Verkehrsunfällen, aber auch beim Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder den im Straßenverkehr typischen Straftaten wie Unfallflucht, Körperverletzung oder des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Wir haben viele Jahre Erfahrungen bei der  Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Rechtsanwalt Frank ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Bankrecht

Private Verbraucher werden bei Vertragsschluss, Widerruf und Haftung aus Immobilienkreditgeschäften beraten, insbesondere die finanziellen Überforderungen bei Schuldbeitritt, Bürgschaften und Mithaftung geprüft.
Die Aufklärung bei Wertpapiergeschäften über Anlageberatung, Verbraucherrechte, Widerruf und Risiken erfolgt umfassend und praxisorientiert.
Auch die Überprüfung wie Gebühren, Zinsregelungen und allgemeine Haftungsfragen haben Gewicht.

Ausländerrecht

Wir beraten Ausländer in allen Aufenthaltsfragen. Wir begleiten Sie bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder überprüfen für Sie, ob Ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland zusteht. Wir führen für Sie den Schriftverkehr gegenüber der Ausländerbehörde und führen selbstverständlich für Sie die gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sei es wegen Ausweisung, Abschiebung, Visum oder Familienzusammenführung.

Insolvenzrecht

Die Rechte von Gläubigern und Schuldnern im Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren bilden die Grundlage der insolvenzrechtlichen Beratung.
Einerseits ist die Frage der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Insolvenzgründe sowie der Ablauf des Verfahrens zu verdeutlichen.
Fragen der Verwertung und der Verteilung von Vermögensgegenständen, Anfechtungsberechtigungen von Gläubigern und Schuldnern und die Erstellung sowie Mitteilung eines Insolvenzplans stellen sich und werden gemeinsam bearbeitet.
Entscheidend sind oft die Fragen der Restschuldbefreiung, Freigabe einzelner Tätigkeiten eines Schuldners und die Prüfung der Unterhaltung der Familie des Schuldners.
Hier bietet die Beratung Ansätze für eine Sicherung der wirtschaftlichen Enttwicklung für Gläubiger und Schuldner.

Vertrauen Sie uns Ihre Rechtsangelegenheiten an.
Wir sind für Sie da.